Erpressen
"Wer sein Geheimnis in fremde Hand gibt, macht sich zum Knecht des Wissenden." – Sprichwort –
Beweise sind nicht nur etwas für den Gerichtssaal. Wer genug davon gegen einen Amtsträger in der Hand hält, muss nicht bis zur nächsten Verhandlung warten, sondern kann ihn zwingen, sein Amt fortan in fremdem Sinne zu führen. Vorgesehen dafür ist ein eigener Modus der Landkarte des Königreichs, „Erpressen in …", in dem sich unter den Amtsträgern des gewählten Gebiets das Ziel bestimmt.
Voraussetzungen¶
Erpressen lässt sich nur ein Amtsträger, den Ihr nicht ohnehin schon in der Fuchtel habt. Die nötigen Beweise sind dieselben Beweispunkte, die Eure Spione im Hinterzimmer sammeln – die Beweislast, die Ihr in der Kontrahenten-Übersicht nachschlagen könnt: Jeder Spionagefund trägt 1 bis 4 Punkte bei. Wie viele Punkte nötig sind, richtet sich nach der Amtsebene des Ziels:
- Stadtamt: 3 Punkte
- Landesamt (Grafschaft): 5 Punkte
- Reichsamt: 7 Punkte
Erfolgsaussicht¶
Vor der Tat werden Beweislage und Erfolgsaussicht angezeigt. Sie beginnt bei 75 % und steigt um 4 Prozentpunkte für jeden Beweispunkt über dem Mindestmaß. Steht das Ziel im Rang über Euch, sinkt sie um 15 Punkte je Rangstufe Unterschied; steht es unter Euch, steigt sie um 3 Punkte je Rangstufe. Teilt Ihr obendrein den Glauben Eures Ziels, sinkt die Chance um weitere 5 Punkte – unter Glaubensbrüdern schickt sich so etwas weniger. Am Ende bleibt die Chance immer zwischen 5 % und 95 %.
Gelingt es¶
In der Schreibstube erscheint unter Euren Privilegien ein neuer Eintrag „[Amt] [Name]: Privilegien". Ein Klick darauf schaltet die Liste auf die Amtsprivilegien des Erpressten um, ein Klick auf „Eigene Privilegien" schaltet zurück. Der Erpresste selbst verliert für die Dauer der Erpressung die aktiven Amtsprivilegien seines Amtes – Gesetze festlegen, Urteile fällen, Bauwerke stiften, Anschläge und dergleichen –, behält aber die passiven Vorteile wie Einkommen und Steuerfreiheiten. In den Ämterlisten trägt sein Name fortan einen Dolch (†).
Wie lange die Erpressung trägt, richtet sich wieder nach der Amtsebene: bei einem Stadtamt 4 Jahre plus 0 bis 3 zusätzliche, bei einem Landesamt 3 Jahre plus 0 bis 2, bei einem Reichsamt 2 Jahre plus 0 bis 1 – im besten Fall hält eine Erpressung also nie länger als sieben Jahre.
Misslingt es¶
Ein KI-Opfer lacht nur über Eure läppische Drohung: Es verliert lediglich etwas Beziehung zu Euch, und Eure Beweise sind dahin. Ein menschliches Opfer entscheidet dagegen selbst, ob es sich beugt – lehnt es ab, bleiben Euch die Beweise erhalten und taugen weiterhin für eine Anklage vor Gericht.
Ein Preis für die Tat selbst¶
Erpressung ist selbst eine Straftat. Sie wird Euch angelastet, ob sie gelingt oder nicht, und kann später ebenso vor Gericht gegen Euch verwendet werden.