Titel
"Einen Titel muss der Mensch haben. Ohne ist er nackt und ein gar grauslicher Anblick." - Kurt Tucholsky -
Um euren Stellung am Hofe und in der Gesellschaft auszudrücken werden euch, eurem Stand entsprechend, verschiedene Titel verliehen. Diese sind Ausdruck eurer Reputation und eures Ansehens und verhelfen Euch im Verlauf des Spieles zu den höchsten Ämtern des Königreiches.
Die Vergabe der Titel ist abhängig von eurem Vermögen (der für den jeweiligen Titel nötigen Talerschwelle), ab Landherr zusätzlich vom Ausbaustand eures Wohnsitzes und ab Graf von mindestens einem eigenen Stützpunkt. Verliehen wird er erst, sobald ein Regent im Amt ist - und stets nur eine Stufe auf einmal: Erfüllt Ihr die Voraussetzungen mehrerer Stufen zugleich, bekommt Ihr zunächst nur die nächste über der, die Ihr bereits tragt.

Am Anfang trägt jeder Spieler nur die schlichte Anrede Herr bzw. Frau - noch keinen eigentlichen Titel. Von da an können Euch, sobald Ihr die jeweilige Schwelle erreicht, nacheinander folgende Titel verliehen werden:
Bürger / Bürgerin * ab Vermögen: 0 Taler * Ansehensbonus: 5
Edelmann / Edelfrau * ab Vermögen: 5.000 Taler * Ansehensbonus: 10
Ritter / Hofdame * ab Vermögen: 15.000 Taler * Ansehensbonus: 20
Landherr / Landfrau * ab Vermögen: 40.000 Taler * weitere Voraussetzung: Wohnsitz mindestens Ausbaustufe 5 * Ansehensbonus: 35
Freiherr / Freifrau * ab Vermögen: 80.000 Taler * weitere Voraussetzung: Wohnsitz mindestens Ausbaustufe 6 * Ansehensbonus: 55
Baron / Baronin * ab Vermögen: 150.000 Taler * weitere Voraussetzung: Wohnsitz mindestens Ausbaustufe 7 * Ansehensbonus: 75
Graf / Gräfin * ab Vermögen: 250.000 Taler * weitere Voraussetzung: Wohnsitz mindestens Ausbaustufe 8, mindestens 1 eigener Stützpunkt * Ansehensbonus: 100
Fürst / Fürstin * ab Vermögen: 350.000 Taler * weitere Voraussetzung: Wohnsitz mindestens Ausbaustufe 9, mindestens 1 eigener Stützpunkt * Ansehensbonus: 125
Herzog / Herzogin * ab Vermögen: 500.000 Taler * weitere Voraussetzung: Wohnsitz mindestens Ausbaustufe 9, mindestens 2 eigene Stützpunkte * Ansehensbonus: 150
Der Ansehensbonus fließt nur dort ein, wo über eine Person geurteilt wird - vor Gericht und vor den Geschworenen eines Schuldenprozesses -, nicht in Wahlen und nicht in die Titelvergabe selbst.